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   VGH Bayern, 13.01.2015 - 22 CS 14.2323   

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https://dejure.org/2015,441
VGH Bayern, 13.01.2015 - 22 CS 14.2323 (https://dejure.org/2015,441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2015 - 22 CS 14.2323 (https://dejure.org/2015,441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 22 CS 14.2323 (https://dejure.org/2015,441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Betriebs einer gewerberechtlich erlaubten Spielhalle aufgrund des Verbots des baulichen Verbundes mehrerer Spielhallen

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz, Nichtanwendung, Nichtanwendung

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Zur Untersagung des Betriebs einer erst nach dem Stichtag des § 29 Abs. 4 GlüStV gewerberechtlich erlaubten Spielhalle nach Ablauf der einjährigen Übergangsfrist und zur Nichtanwendung eines Gesetzes im formellen Sinn durch das Fachgericht im Eilverfahren wegen Annahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2015, 390
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 22 CS 14.2323
    Eine Klage der Antragstellerin auf Feststellung, dass ihre Spielhalle derzeit nicht nach § 24 Abs. 1 GlüStV erlaubnisbedürftig sei, blieb in erster Instanz erfolglos; das Verfahren über die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Verfassungsbeschwerde über eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141 ff.) ausgesetzt (BayVGH, B.v. 10.9.2014 - 22 ZB 14.1430).

    Vorliegend ist der Verwaltungsgerichtshof an die Bewertung der hier strittigen Norm des § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof als mit der Bayerischen Verfassung vereinbar (vgl. BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141 ff.) gebunden (Art. 29 Abs. 1 BayVerfGHG).

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 22 CS 14.2323
    Dies bedeutet zwar nicht, dass sich aus Judikaten wie der Entscheidung des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg (StGH BW, U.v. 17.6.2014 - 1 VB 15/13 - S. 115 ff.) oder aus beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren ergebende Einwände gegen eine Grundgesetzkonformität der Rechtsgrundlagen ohne Weiteres beiseite geschoben werden könnten.
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2015 - 22 CS 14.2323
    Im Eilverfahren kann das Fachgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung, die entscheidungserhebliche Norm sei grundgesetzwidrig, effektiven Rechtsschutz gewähren, wenn die Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, B.v. 24.6.1992 - 1 BvR 1028/91 - BVerfGE 86, 382/389; Müller-Terpitz in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Hofmann/Hennecke (Hrsg.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2022 - 13 B 859/22

    Eilantrag einer ungeimpften Sekretärin gegen Betretungs- und Tätigkeitsverbot

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris, Rn. 73 ff. m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 8. September 2022 - 14 ME 297/22 -, juris, Rn. 10 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 22 CS 14.2323 -, juris, Rn. 15 f.
  • VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18

    Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen

    Drohen bei offenen polizeilichen Maßnahmen während des fachgerichtlichen Verfahrens im Einzelfall schwere und unabwendbare Nachteile, können die Fachgerichte darüber hinaus auf Antrag vorläufigen Rechtsschutz gewähren und - gegebenenfalls sogar unter Nichtberücksichtigung der einschlägigen Befugnisnorm -die betreffende Maßnahme vorläufig außer Vollzug setzen, wenn sie die Auffassung vertreten sollten, die zugrunde gelegte Norm sei verfassungswidrig, und wenn durch die Entscheidung die Hauptsache nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG vom 24.6.1992 BVerfGE 86, 382/389; BayVGH vom 13.1.2015 BayVBl 2015, 390 Rn. 16 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

    Der beschließende Senat hat in der Vergangenheit sowohl in Fällen, die Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Untersagung des Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer Erlaubnis nach § 24 GlüStV zum Gegenstand hatten (BayVGH, B.v. 8.4.2014 - 22 CS 14.224 - juris; B.v. 9.5.2014 - 22 CS 14.568 - juris; B.v. 13.1.2015 - 22 CS 14.2323 - juris), als auch dann, wenn ein vorläufiges Rechtsschutzgesuch auf die Ermöglichung des einstweiligen Weiterbetriebs einer Spielhalle trotz Fehlens einer solchen Erlaubnis abzielte (BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 43), vorbehaltlich gegenläufiger Anhaltspunkte eine Streitwerthöhe von 10.000 EUR je Spielhalle für angemessen erachtet (vgl. zur im Regelfall gebotenen Multiplikation dieses Betrags mit der Zahl der verfahrensgegenständlichen Spielhallen BayVGH, B.v. 9.5.2014 - 22 CS 14.568 - juris; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 43).
  • OVG Hamburg, 15.02.2016 - 3 Bs 239/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine denkmalschutzrechtliche Einstellungs- und

    Sie kommt - neben weiteren Voraussetzungen - überhaupt nur dann in Betracht, wenn die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes offensichtlich ist, die Nichtigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm oder des Regelungsgefüges, in das die Norm untrennbar eingebettet ist, also geradezu "auf der Hand liegt", das fragliche Gesetz mithin "greifbar" verfassungswidrig ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.1.2015, 22 CS 14.2323, BayVBl. 2015, 390, juris Rn. 15 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 26.3.2008, 8 TG 2493/07, ESVGH 58, 214, juris Rn. 27, 33, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 21.968

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge wegen Drogenkonsums

    Deshalb ist insoweit in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Zurückhaltung geboten und über den Antrag im Wege einer Abwägung der Interessen der Verfahrensbeteiligten zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2015 - 22 CS 14.2323 - BayVBl 2015, 390 Rn. 15 ff.; Morgenthaler in Epping/Hillgruber, BeckOK Grundgesetz, Stand: 15.2.2021, Art. 100 Rn. 18; im Ergebnis ebenso für die vorliegend fragliche Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG: OVG Saarl, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 22.12.2017 - 22 CS 17.2261

    Anspruch auf einstweilige Fortsetzung des Betriebs von vier Spielhallen

    Der beschließende Senat ist bisher (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2014 - 22 CS 14.224 - GewArch 2014, 313; B.v. 9.5.2014 - 22 CS 14.568 - juris; B.v. 13.1.2015 - 22 CS 14.2323 - BayVBl 2015, 390) davon ausgegangen, dass das Interesse eines Spielhallenbetreibers an der Weiterführung einer einzelnen Spielhalle in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorbehaltlich gegenläufiger, hier nicht ersichtlicher Anhaltspunkte mit 10.000 EUR zu veranschlagen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 13 B 1256/22
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris, Rn. 73 ff., m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 8. September 2022 - 14 ME 297/22 -, juris, Rn. 10 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 22 CS 14.2323 -, juris, Rn. 15 f.
  • VG Düsseldorf, 26.11.2021 - 6 L 1820/21

    Zuverlässigkeit; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; nachträglich eingetretene

    Insgesamt bestehen eingedenk der vorgenannten Ausführungen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 7 Abs. 1a LuftSiG, so dass eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wegen verfassungsrechtlicher Bedenken vor dem Hintergrund des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), hierzu allgemein BayVGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 22 CS 14.2323 -, juris Rn. 15 f., hier von vornherein nicht in Betracht kam.
  • VG Bayreuth, 05.04.2022 - B 7 E 22.319

    "Verkürzung" des Genesenenstatus durch § 2 Nr. 4 SchAusnahmV i.V.m. § 22a Abs. 2

    Im Eilverfahren sind nämlich an die Nichtanwendung eines Gesetzes im formellen Sinn durch das Fachgericht wegen Annahme seiner Verfassungswidrigkeit mit Blick auf das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts hohe Anforderungen zu stellen (BayVGH, B.v. 13.1.2015 - 22 CS 14.2323 - juris m.w.N.) Soweit die frühere Regelung zum Genesenenstatus in § 2 Nr. 5 SchAusnahmV i.d.F. vom 14.01.2022 von der Rechtsprechung in entsprechenden Eilverfahren als (voraussichtlich) verfassungswidrig angesehen wurde, ist der Bundesgesetzgeber der bisherigen verfassungsrechtlichen Kritik gerade durch die Regelung der Geltungsdauer des Genesenennachweises im IfSG selbst begegnet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 13 B 1285/22
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris, Rn. 73 ff., m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 8. September 2022 - 14 ME 297/22 -, juris, Rn. 10 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 22 CS 14.2323 -, juris, Rn. 15 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 13 B 1245/22

    Eilrechtsschutz gegen Betretungs- und Tätigkeitsverbot durch Ordnungsverfügung

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